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Brandenburg beschliesst 2G für Sportanlagen

Liebe Mitglieder und Gäste,

mit der schon morgen in Kraft tretenden neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg wird die 2G-Beschränkung unter anderem auf alle Sportanlagen ausgeweitet. Gemäß Presseaussendung der Landesregierung vom 22.11.2021 gilt diese für "alle Sportanlagen drinnen und draußen".

Das bedeutet für uns, dass ab Mittwoch, 24.11.2021 kein Spieler die Golfanlage - sowie Clubhaus oder Caddyhalle - betreten darf, der nicht nachweislich vollständig geimpft oder genesen ist. Dies gilt ebenso für die Übungsanlagen, die Driving Range und auch für Trainerstunden.

Wir bitten Sie, sich bei ihrem nächsten Besuch vor der Runde bzw. vor Betreten von Clubhaus oder Caddyhalle persönlich am Eingang anzumelden und dort ihren aktuellen Nachweis einmalig kontrollieren zu lassen. Der Nachweis wird von uns auf Wunsch auch elektronisch erfasst, so dass Sie diesen bei ihrem nächsten Besuch nicht mehr vorzeigen müssen. Kinder bis 12 Jahre müssen sich voraussichtlich lediglich anmelden, Jugendliche von 13 bis 18 Jahren einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen.

Zur besseren Steuerung des Zugangs wird der Ostplatz und der Kurzplatz bis auf Weiteres gesperrt, nur der Westplatz bleibt geöffnet. Die Spielmöglichkeit bleibt ab sofort auch nur Mitgliedern vorbehalten, Greenfeegäste können bis auf Weiteres nicht bei uns spielen.

Aufgrund der bereits existierenden Buchungen auf beiden Plätzen ist ein einfaches Umbuchen der Spieler auf dem Ostplatz für Buchungen bis einschließlich Sonntag (28.11.) nicht möglich. Daher werden wir im Laufe des Tages alle zukünftigen Buchungen löschen, diese können dann danach wieder neu eingebucht werden. Buchungen ab dem 29.11. werden einfach von Ostplatz auf Westplatz umgebucht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Personen, die die Anlage ohne Prüfung / Nachweis betreten, haben mit Sanktionen zu rechnen.

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