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Corona - Neuerungen ab dem 02.11.2020

Liebe Mitglieder,

die Landesregierung Brandenburg hat soeben in einer Pressemitteilung die neue „Verordnung  über  befristete  Eindämmungsmaßnahmen  aufgrund  des  SARS-CoV-2-Virus  und  COVID-19 in Brandenburg“ (kurz:  SARS-CoV-2-Eindämmungs-verordnung)“ veröffentlicht.

Darin heißt es u. a.:

Sport

Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für:

  • Gymnastik-, Turn- und Sporthallen,
  • Fitnessstudios,
  • Tanzstudios, Tanzschulen,
  • Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.

    Dieses Verbot gilt nicht für:

  • den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport ist untersagt, sofern dies mit der Person eines anderen Haushalts erfolgt,
  • den Schulbetrieb sowie für  Lehrveranstaltungen  in  der  Sportpraxis  an Hochschulen und in Schwimmbädern,
  • den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-,Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen  Sportfachverbandes  Dies  gilt  auch  für  die  Nutzung von Schwimmbädern.

Das bedeutet:

Der organisierte sowie der gemeinschaftliche Freizeit- und Amateursport müssen einen Monat pausieren. Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit  dem  eigenen  Hausstand sind weiter  erlaubt.  Also: Joggen,  Fahrradfahren, Tischtennis, Angeln – so etwas ist weiter möglich. Aber: Kicken in größerer Gruppe auf dem Bolzplatz ist im November nicht erlaubt.

Teilweise gibt es hierzu bereits Stellungnahmen aus anderen Landkreisen, vom Deutschen Golf Verband (s. hier) sowie dem Golfverband Berlin-Brandenburg, die übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass Golfspielen damit – allerdings unter einschränkenden Bestimmungen – möglich ist.

Das bedeutet für uns:

Golfspielen ab dem 02.11.20 im Berliner Golfclub Stolper Heide:

  1. Ab dem 02.11.20 bleibt das gesamte Clubhaus (Gastronomie, Umkleideräume u. Duschen) bis auf weiteres geschlossen. Lediglich der Counter sowie die Caddyräume und Toiletten im Keller bleiben geöffnet.
  2. Der Westplatz muss aufgrund von Pflanzenschutzmaßnahmen und den daraus resultierenden Sperrfristen bis einschließlich 27.11.20 ohnehin geschlossen bleiben.
  3. Auf dem Ostplatz können ab dem 02.11.20 ausschließlich 9-Loch-Runden von Tee 1 oder Tee 10 gebucht werden.
  4. Auch das Spielen auf dem Borchert-Short-Course ist nur mit einer reservierten Startzeit möglich.
  5. Das Golfspielen im Berliner Golfclub Stolper Heide ist bis auf weiteres nur für Mitglieder möglich.
  6. Es können online nur 2er-Flights gebucht werden.
  7. In Ausnahmefällen und unter Nachweis des gemeinsamen Hausstandes ist
    – ausschließlich telefonisch über den Counter – die Buchung von 4er-Flights möglich.
  8. Bitte buchen Sie Ihre Startzeit möglichst online oder telefonisch und reduzieren Sie Ihre Kontakte am Counter auf ein Mindestmaß.
  9. Aufgrund dieser verschärften Regeln müssen leider alle bereits reservierten Startzeiten ab Montag, den 02.11.20 storniert werden.
  10. Das online-Buchungssystem PC Caddie muss neu konfiguriert werden und steht voraussichtlich ab Montag, den 02.11.20, 10:00 Uhr wieder zur Verfügung.
  11. Jeweils Freitag bis Sonntag werden Speisen und Getränke an der Halfway-Hütte Ost außer-Haus verkauft.
  12. Die Buchung und Durchführung von „Einzel-Trainerstunden“ in der Golfakademie ist weiterhin möglich.
  13. Leider ist der gemeinschaftliche Unterricht – auch für Ehepaare – damit z. Zt. nicht möglich. Bitte stimmen Sie sich ggf. mit Ihrem Trainer oder Benjamin Salzmann
    : 03303 / 549 – 219 über die weitere Vorgehensweise ab.
  14. Das Training auf der Driving Range und den Übungsanlagen ist ebenfalls nur allein, zu zweit oder mit Mitgliedern eines gemeinsamen Haushaltes möglich.
  15. Auf der gesamten Golfanlage gelten die zwischenzeitlich allseits bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Bitte beachten Sie hierzu die überall vorhandenen Hinweisschilder.
  16. Sollte der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden können, gilt eine uneingeschränkte Maskenpflicht auf der gesamten Golfanlage.

Wir sind uns sehr bewusst, dass die Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen erneut spürbare Einschränkungen für uns alle mit sich bringen. Ebenso bedauern wir die Kurzfristigkeit, mit der die Umsetzung nunmehr erfolgen muss. Leider haben wir hierauf keinen Einfluss.

Dennoch sind wir sehr froh, dass wir Ihnen das Golfspielen im Berliner Golfclub Stolper Heide in dieser so überaus schwierigen gesellschaftlichen Gesamtsituation nach wie vor ermöglichen können. Bitte halten Sie sich in unser aller Interesse an diese Vorgaben und helfen Sie mit, auch diese Zeit gesund und unbeschadet zu überstehen.

Mit besten Grüßen

Thomas Bonk

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